
FINANZIELLE VORSORGE IST NICHT GLEICH RECHTLICHE VORSORGE.
EIN VORSORGEAUFTRAG SICHERT IHRE BEDÜRFNISSE WENN SIE NICHT MEHR SELBER ENTSCHEIDEN KÖNNEN.
WAS PASSIERT MIT IHNEN, WENN SIE SELBER NICHT MEHR ENTSCHEIDEN KÖNNEN?
Das neue Erwachsenenschutzrecht ist seit Anfang 2013 in Kraft. Es bietet viele Verbesserungen für Menschen, die im Fall einer Urteilsunfähigkeit Vorkehrungen treffen möchten.
Durch die Ausgestaltung eines Vorsorgeauftrags kann eine massgeschneiderte Lösung getroffen werden. Im Gegensatz zu einem Testament ist der Vorsorgeauftrag nicht auf den Tod ausgerichtet, sondern auf eine Lebensphase, in welcher man durch eine eintretende Urteilsunfähigkeit nicht mehr selber entscheiden kann.
Da eine Urteilsunfähigkeit nicht vorhersehbar ist, empfiehlt es sich für jede Person, die volljährig und handlungsfähig ist, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen.
Ja das Thema ist etwas unangenehm, scheint komplex und doch so einfach zu lösen. Sprechen Sie mit uns und lassen Sie sich professionell beraten.
Jürg Hintermeister berät und begleitet Sie bei den Themen zum Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Notfallbox mit physischer und digitaler Aufbewahrung Ihrer Dokumente, damit im Ernstfall alles mit rechten Dingen zugeht.
Unsere Spezialisten stellen sicher, dass Ihre Dokumente gesetzeskonform erstellt werden, uneingeschränkte Gültigkeit haben und im Ernstfall umgehend an die zuständigen Stellenweitergeleitet werden.

